Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung zusätzlicher Leistungen zu einer Versorgungsrente aufgrund voller Berücksichtigung von Vordienstzeiten vor der Neuregelung der Anrechnung von Vordienstzeiten in der Satzung einer Versicherung; Ergänzende Auslegung eines Versicherungsvertrags bezüglich der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 18.01.2002 - 6 O 243/01
- OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
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- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Der hier infrage stehende Versicherungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Gruppenversicherungsvertrag, bei dem die Arbeitgeber als Beteiligte Versicherungsnehmer und die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer Versicherte sind (BGH VersR 1988, 575).Wegen der Einordnung der Rechtsbeziehungen als Gruppenversicherungsvertrag ist dabei vorrangig auf die Interessen der Gruppe der betroffenen Versicherten abzustellen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, ob die Neuregelung für den im Einzelfall belasteten Versorgungsberechtigten Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Härteklausel berücksichtigt werden müssten (vgl. BGH VersR 1988, 575).
Gerichte haben diese Entscheidungen grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH VersR 1988, 575; 1986, 259; 1986, 360).
- OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 12 U 173/00
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Die Beklagte kann sich - wie der Senat mit Urteil vom 29.03.2001 (12 U 173/00) entschieden hat - bei der Berücksichtigung von Änderungen der Voraussetzungen für die Steuerklassen, die bei der Berechnung des fiktiven Arbeitsnettoentgeltes nach §§ 41 Abs. 1 a - c VBLS zugrunde zu legen sind, nicht nur auf die Fälle einer Neuberechnung nach § 55 a VBLS und einer Anpassung nach - dem (erst) mit Wirkung vom 1.1.2002 entfallenen - § 56 Abs. 1 VBLS beschränken.Die Beklagte ist vielmehr gehalten, die den Antragsteller begünstigende Steuerklasse dem fiktiven Nettoarbeitsentgelt ab dem 01. des Monats zugrunde zu legen, der auf den Eingang der Mitteilung folgt (Urteil des Senats vom 29.03.2001, 12 U 173/00).
- BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92
Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Hierauf ist aber die Ermittlung des für die ergänzende Auslegung maßgebenden hypothetischen Parteiwillens nicht beschränkt; dieser ist vielmehr unter Einbeziehung einer objektiven Abwägung der beiderseitigen Interessen zu ermitteln (vgl. BGHZ 90, 69, 76, BGHZ 123, 281).
- BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Hierauf ist aber die Ermittlung des für die ergänzende Auslegung maßgebenden hypothetischen Parteiwillens nicht beschränkt; dieser ist vielmehr unter Einbeziehung einer objektiven Abwägung der beiderseitigen Interessen zu ermitteln (vgl. BGHZ 90, 69, 76, BGHZ 123, 281). - BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00
Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Gibt es bei tatsächlicher und rechtlicher Betrachtung mehrere Möglichkeiten, eine festgestellte Tariflücke zu schließen, bedarf es grundsätzlich einer Entscheidung der Tarifvertragsparteien (BAG MDR 2001, 1173; BAGE 32, 364; BAGE 54, 30). - BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Gibt es bei tatsächlicher und rechtlicher Betrachtung mehrere Möglichkeiten, eine festgestellte Tariflücke zu schließen, bedarf es grundsätzlich einer Entscheidung der Tarifvertragsparteien (BAG MDR 2001, 1173; BAGE 32, 364; BAGE 54, 30). - BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85
Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Gibt es bei tatsächlicher und rechtlicher Betrachtung mehrere Möglichkeiten, eine festgestellte Tariflücke zu schließen, bedarf es grundsätzlich einer Entscheidung der Tarifvertragsparteien (BAG MDR 2001, 1173; BAGE 32, 364; BAGE 54, 30). - BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97
Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Sie unterliegt damit der richterlichen Inhaltskontrolle, wobei zu prüfen ist, ob Verstöße gegen § 9 AGBG, § 242 BGB und - da die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt - gegen Grundrechte - insbesondere das Gleichheitsgebot - vorliegen (BGH VersR 1999, 210). - BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Gerichte haben diese Entscheidungen grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH VersR 1988, 575; 1986, 259; 1986, 360). - BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 252/83
Kürzung von Witwenversorgungsrenten durch "Ruhen" der Rente - Unwirksamkeit des § …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Gerichte haben diese Entscheidungen grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH VersR 1988, 575; 1986, 259; 1986, 360).